ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Fi-Re Coachings JK · Inhaber Jannik Kempkes
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Schulungen, Ausbildungen und Unterweisungen, die Fi-Re Coachings JK, Inhaber Jannik Kempkes, Roteichenweg 2, 40470 Düsseldorf (nachfolgend „Anbieter“) erbringt.
(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließen wir nicht. Der Kunde versichert mit seiner Anfrage, in dieser Eigenschaft und nicht als Verbraucher zu handeln. Erkennen wir, dass ein Anfragender als Verbraucher handelt, lehnen wir die Anfrage ab.
(3) Diese AGB gelten in ihrer bei Vertragsschluss aktuellen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder die Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen erbringen. Abweichungen von diesen AGB bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung; individuell getroffene Vereinbarungen bleiben nach Absatz 4 auch ohne Einhaltung einer Form wirksam.
(4) Individuell zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf unserer Website und in Werbematerialien ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
(2) Sendet der Kunde eine Anfrage über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch, erhält er zunächst eine Bestätigung des Eingangs. Diese automatisierte Eingangsbestätigung stellt keine Annahme der Anfrage und keinen Vertragsschluss dar. Sie kann ein Angebot enthalten oder ihm vorausgehen.
(3) Unsere Angebote sind, sofern im Angebot nicht anders angegeben, 14 Tage ab Angebotsdatum bindend. Der Vertrag kommt zustande, wenn
a) der Kunde unser Angebot innerhalb dieser Frist in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt, oder
b) wir eine Buchung des Kunden durch eine Auftragsbestätigung in Textform bestätigen.
(4) Bis zum Vertragsschluss nach Absatz 3 sind wir berechtigt, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn der Wunschtermin belegt ist, die örtlichen Voraussetzungen nach § 4 nicht geschaffen werden können oder die Durchführung aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar erscheint.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Wir erbringen Schulungen als Präsenzveranstaltung in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände des Kunden (Inhouse-Seminar). Gegenstand, Dauer, Termin und Ort ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil. Der praktische Teil beinhaltet Löschübungen an einem gasbetriebenen Feuertrainer mit offener Flamme.
(3) Soweit im Angebot nicht anders vereinbart, sind Ausbildungsmaterial, Feuerlöscher, Brenngas und Löschmittel im Preis enthalten und werden von uns mitgebracht.
(4) Wir schulden die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung, nicht einen bestimmten Lernerfolg der Teilnehmenden.
(5) Klarstellung zu Rechtspflichten des Kunden: Die Pflicht, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern zu benennen, auszubilden und zu bestellen, trifft nach § 10 ArbSchG in Verbindung mit der ASR A2.2 sowie der DGUV Information 205-023 den Arbeitgeber. Unsere Leistung ist die Ausbildung der vom Kunden benannten Personen. Wir übernehmen keine Beratung zur erforderlichen Anzahl von Brandschutzhelfern, keine Gefährdungsbeurteilung und keine Gewähr dafür, dass der Kunde mit der Durchführung dieser Schulung seine arbeitsschutzrechtlichen Pflichten insgesamt erfüllt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt auf eigene Kosten und rechtzeitig zur VerfĂĽgung:
- einen fĂĽr die vereinbarte Teilnehmerzahl geeigneten, beheizten und beleuchteten Schulungsraum mit Sitzgelegenheiten,
- eine Präsentationsmöglichkeit (Bildschirm, Beamer oder freie helle Projektionsfläche) sowie einen Stromanschluss,
- eine Freifläche im Außenbereich von mindestens 20 m² mit nicht brennbarem Untergrund, mit ausreichendem Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Fenstern, Fahrzeugen, Bewuchs und brennbaren Stoffen,
- Zugang zum Gelände und zu den Räumlichkeiten zur vereinbarten Zeit,
- eine Abstell- und Entlademöglichkeit für unser Fahrzeug in unmittelbarer Nähe der Übungsfläche,
- eine benannte Ansprechperson, die während der Schulung erreichbar ist.
(2) Ist am Übungsort eine Brandmelde- oder Sprinkleranlage vorhanden, stellt der Kunde sicher, dass die Übung nicht zu einer Auslösung führt, und informiert erforderlichenfalls die zuständigen Stellen. Kosten einer Fehlauslösung trägt der Kunde, es sei denn, die Auslösung ist von uns zu vertreten.
(3) Der Kunde informiert Nachbarn, Mieter oder Anlieger, soweit die Rauchentwicklung der Übung dies erfordert, und beschafft etwaige erforderliche behördliche Gestattungen für die Nutzung der Übungsfläche.
(4) Der Kunde übermittelt uns die Namen der teilnehmenden Personen spätestens am Schulungstag, soweit Teilnahmebescheinigungen ausgestellt werden sollen.
(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach und kann die Schulung deshalb nicht, nicht vollständig oder nur mit Verzögerung durchgeführt werden, bleibt unser Vergütungsanspruch bestehen; wir rechnen uns hierauf die Aufwendungen an, die wir infolge des Unterbleibens der Leistung ersparen. Nachgewiesenen Mehraufwand, insbesondere Wartezeit und zusätzliche Anfahrt, können wir gesondert berechnen. Dem Kunden bleibt jeweils der Nachweis unbenommen, dass wir höhere Aufwendungen erspart haben oder ein geringerer Mehraufwand entstanden ist.
(6) Sind die Voraussetzungen nach Absatz 1 bei Beginn der Schulung nicht erfüllt, setzen wir den Kunden hierüber unverzüglich in Kenntnis und räumen ihm eine angemessene Frist zur Abhilfe von mindestens 45 Minuten ein. Wird die Abhilfe nicht geschaffen, sind wir berechtigt, die Leistung insgesamt oder in Teilen nicht zu erbringen; Absatz 5 gilt entsprechend.
§ 5 Sicherheit bei der praktischen Übung
(1) Die praktische Ăśbung wird ausschlieĂźlich nach unseren Anweisungen durchgefĂĽhrt. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, diese Anweisungen zu befolgen.
(2) Der Kunde informiert die von ihm benannten Personen vor der Schulung in Textform darüber, dass die praktische Übung an einem Feuertrainer mit offener Flamme stattfindet, körperliche Belastbarkeit erfordert und die Teilnahme unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder anderen Substanzen, die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen, ausgeschlossen ist. Die Teilnehmenden schätzen ihre gesundheitliche und körperliche Eignung selbst ein und teilen uns vor Beginn der Übung mit, wenn sie an ihr nicht teilnehmen können; Gründe müssen sie nicht angeben. Eine Untersuchung oder Eignungsprüfung der Teilnehmenden durch uns findet nicht statt.
(3) Wir sind berechtigt, einzelne Teilnehmende von der praktischen Übung auszuschließen, wenn sie unseren Sicherheitsanweisungen nicht folgen, erkennbar beeinträchtigt erscheinen oder ihre Teilnahme aus anderen Gründen ein Sicherheitsrisiko darstellt. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt. Der Kunde kann die ausgeschlossene Person durch eine andere anwesende Person ersetzen, sofern dies zeitlich und sicherheitstechnisch möglich ist; andernfalls kann die Person an einem folgenden Termin ohne zusätzlichen Teilnehmerpreis nachgeschult werden, wenn der Kunde dies innerhalb von drei Monaten verlangt.
(4) Wir sind berechtigt, die praktische Übung zu verkürzen, zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn eine sichere Durchführung nicht gewährleistet ist, insbesondere wegen Witterung, Untergrund, Windrichtung, örtlicher Gegebenheiten oder des Verhaltens der Teilnehmenden. Der theoretische Teil wird in diesem Fall vollständig erbracht.
Beruht der Abbruch auf Umständen, die weder wir noch der Kunde zu vertreten haben (insbesondere Witterung), holen wir den praktischen Teil ohne zusätzliche Vergütung an einem gemeinsam abzustimmenden Ersatztermin innerhalb von drei Monaten nach; die Anfahrt zu diesem Ersatztermin geht zu unseren Lasten. Kommt ein Ersatztermin aus Gründen, die wir zu vertreten haben, nicht zustande, mindert sich die Vergütung um 40 Prozent. Kommt er aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zustande, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.
Beruht der Abbruch auf einem Verstoß des Kunden oder der Teilnehmenden gegen § 4 oder § 5 dieser AGB, bleibt der Vergütungsanspruch in vollem Umfang bestehen; eine Nachholung erfolgt nur gegen gesonderte Vergütung.
(5) Der Kunde weist die Teilnehmenden darauf hin, für die praktische Übung geschlossene, feste Schuhe sowie langärmelige Kleidung aus schwer entflammbarem Material zu tragen und auf Kleidung aus Kunstfasern zu verzichten. Erforderliche Schutzhandschuhe stellen wir. Personen, die trotz Hinweises ungeeignete Kleidung tragen, können wir nach Absatz 3 von der praktischen Übung ausschließen.
§ 6 Teilnehmende und Teilnahmebescheinigung
(1) Die Teilnehmerzahl ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Eine Teilnahmebescheinigung stellen wir nur für Personen aus, die sowohl am theoretischen als auch am praktischen Teil vollständig teilgenommen haben. Für Personen, die nach § 5 Abs. 3 ausgeschlossen wurden oder den praktischen Teil nicht absolviert haben, wird keine Bescheinigung ausgestellt. Wird der praktische Teil nach § 5 Abs. 4 nachgeholt, stellen wir die Bescheinigungen nach dessen Abschluss aus.
(3) Der Kunde kann Teilnehmende bis zum Beginn der Schulung durch andere Personen ersetzen.
(4) Teilnehmende müssen am Schulungstag mindestens 18 Jahre alt sein. Die Teilnahme minderjähriger Personen setzt unsere vorherige Zustimmung in Textform und die Einwilligung der Personensorgeberechtigten voraus.
§ 7 Preise, Anfahrt und Zahlung
(1) Es gilt der im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarte Preis. Er setzt sich zusammen aus einer Grundpauschale je Schulungstermin in Höhe von [BETRAG EINSETZEN] Euro sowie einem Preis je teilnehmender Person in Höhe von [BETRAG EINSETZEN] Euro.
(2) Die Grundpauschale deckt Anfahrt, Bereitstellung und Aufbau der Ausrüstung, Brenngas und Löschmittel ab. Sie fällt unabhängig von der tatsächlichen Teilnehmerzahl an.
(3) Abgerechnet wird die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarte Teilnehmerzahl. Erscheinen weniger Personen als vereinbart, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt. Nehmen mehr Personen teil, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl abgerechnet, sofern die Durchführung mit der höheren Zahl möglich ist.
(4) Die Anfahrt bis zu einer einfachen Entfernung von 100 Straßenkilometern ab unserem Sitz ist in der Grundpauschale enthalten. Für darüber hinausgehende Entfernungen berechnen wir [BETRAG EINSETZEN] Euro je zusätzlich gefahrenen Kilometer für Hin- und Rückweg. Maßgeblich ist jeweils die kürzeste zumutbare Straßenverbindung nach einem marktüblichen Routenplaner.
(5) Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG weisen wir keine Umsatzsteuer aus; unsere Umsätze sind nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei. Alle Preise sind daher Endpreise. Entfällt die Anwendung des § 19 UStG auf unser Unternehmen, verstehen sich die Preise für nach diesem Zeitpunkt vereinbarte Termine zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; wir teilen dem Kunden dies vor Vertragsschluss mit.
(6) Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug gelten im Übrigen die gesetzlichen Regelungen; insbesondere schulden Kunden, die keine Verbraucher sind, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB).
(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
(8) Bei Erstaufträgen sowie bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden sind wir berechtigt, die Durchführung von einer Anzahlung in Höhe von bis zu 50 Prozent des vereinbarten Preises abhängig zu machen. Wir teilen dies dem Kunden spätestens mit der Auftragsbestätigung mit.
§ 8 Terminverschiebung und Absage durch den Kunden
(1) Termine sind nach Vertragsschluss fĂĽr beide Seiten verbindlich. Absagen und Verschiebungen bedĂĽrfen der Textform; eine E-Mail an info@firecoachingsjk.com genĂĽgt. MaĂźgeblich ist der Zugang bei uns.
(2) Sagt der Kunde einen verbindlich vereinbarten Termin ab oder verschiebt er ihn, bleiben wir leistungsbereit; unser Vergütungsanspruch bleibt in diesem Fall nach § 615 BGB bestehen. Abweichend hiervon rechnen wir lediglich die nachfolgenden Anteile ab, jeweils gerechnet vom Zugang der Erklärung bis zum vereinbarten Schulungsbeginn. Maßgeblich ist der Gesamtpreis aus Grundpauschale, Teilnehmerpreis und vereinbarten Anfahrtsmehrkosten.
(3) Eine einmalige Verschiebung auf einen von uns bestätigten Ersatztermin innerhalb von drei Monaten behandeln wir wie eine kostenfreie Absage, sofern sie spätestens acht Tage vor dem ursprünglichen Termin bei uns eingeht und ein Ersatztermin zustande kommt. Kommt ein Ersatztermin nicht zustande, gilt die Erklärung als Absage zum Zeitpunkt ihres Zugangs; es gilt die Staffel nach Absatz 2.
(4) Die vorstehenden Beträge sind Pauschalen, in denen die von uns ersparten Aufwendungen (insbesondere Anfahrt, Brenngas, Löschmittel und Verbrauchsmaterial) bereits berücksichtigt sind. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass wir höhere Aufwendungen erspart haben oder uns ein geringerer Ausfall entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Ausfalls oder Schadens unbenommen.
(5) Weiter gehende gesetzliche Rechte beider Parteien bleiben unberĂĽhrt.
§ 9 Verhinderung des Anbieters
(1) Wir erbringen die Leistung grundsätzlich persönlich. Wir sind berechtigt, uns zur Erfüllung einer gleich qualifizierten Person zu bedienen; unsere Verantwortlichkeit gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt. Sind wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben – insbesondere Krankheit, Unfall, Ausfall des Fahrzeugs oder der Übungsausrüstung, Witterung, die eine sichere Durchführung der praktischen Übung ausschließt, behördliche Anordnung oder höhere Gewalt – an der Durchführung gehindert, informieren wir den Kunden unverzüglich und bieten mindestens zwei Ersatztermine innerhalb von drei Monaten an.
(2) Kommt aus den in Absatz 1 genannten Gründen kein Ersatztermin zustande, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir unverzüglich. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nur nach Maßgabe von § 10.
(3) Ansprüche des Kunden wegen Aufwendungen, die er im Vertrauen auf den Termin gemacht hat (insbesondere Freistellung von Beschäftigten), bestehen nur nach Maßgabe von § 10.
§ 10 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
d) im Umfang einer von uns ĂĽbernommenen Garantie.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht) – insbesondere der Pflicht zur sicheren Vorbereitung und Durchführung der praktischen Löschübung –, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und mittelbare Schäden.
(4) Verstößt der Kunde oder eine teilnehmende Person gegen Pflichten aus § 4 oder § 5 dieser AGB, insbesondere gegen unsere Sicherheitsanweisungen, so ist dies bei der Verteilung des Schadens nach § 254 BGB zu unseren Gunsten zu berücksichtigen. Absatz 1 bleibt unberührt.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.
(6) Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(7) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Absatz 1 Buchstaben a bis d; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(8) Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass er oder eine von ihm benannte teilnehmende Person gegen Pflichten aus § 4 oder § 5 dieser AGB verstoßen hat. Dies gilt nicht, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft oder der Anspruch auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch uns beruht.
§ 11 Schulungsunterlagen und Nutzungsrechte
(1) Von uns überlassene Schulungsunterlagen, Checklisten und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Kunde darf sie für eigene betriebliche Zwecke, insbesondere zur internen Information und Dokumentation, vervielfältigen und an seine Beschäftigten weitergeben.
(3) Eine Nutzung zur Schulung Dritter, eine Weitergabe an Wettbewerber sowie eine Veröffentlichung oder Bearbeitung sind ohne unsere Zustimmung in Textform nicht gestattet.
(4) Wir dĂĽrfen den Kunden nach vorheriger Zustimmung in Textform als Referenzkunden unter Nennung seines Namens und seines Logos benennen. Die Zustimmung ist jederzeit widerruflich.
§ 12 Datenschutz
(1) Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, ergibt sich aus unserer Datenschutzerklärung.
(2) Übermittelt der Kunde uns personenbezogene Daten teilnehmender Personen, ist er dafür verantwortlich, dass die Übermittlung zulässig ist und dass er die betroffenen Personen nach Art. 13 DSGVO informiert hat. Wir verarbeiten diese Daten als eigenständig Verantwortlicher zur Durchführung der Schulung, zur Ausstellung der Teilnahmebescheinigungen und zur Dokumentation der Ausbildung. Unsere Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO erfüllen wir durch das Informationsblatt, das wir dem Kunden mit der Auftragsbestätigung übermitteln; der Kunde leitet dieses Informationsblatt vor Schulungsbeginn an die teilnehmenden Personen weiter.
(3) Foto- und Videoaufnahmen während der Schulung fertigen wir nur mit vorheriger Einwilligung der jeweils abgebildeten Personen in Textform.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) FĂĽr alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Leistungsort ist der im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarte Schulungsort. Für die Zuständigkeit der Gerichte gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen in Textform festgehalten werden. Individuell zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen sind unabhängig von der Einhaltung der Textform wirksam und haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
(4) Soweit im Einzelfall Verbraucherrecht anwendbar sein sollte, gilt: Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.ingung